Ehrenamtlich Tätige arbeiten für Ihre Organisation und Sie möchten ihnen die Ehrenamtskarte als besondere Würdigung zukommen lassen? Dazu sollten Sie Folgendes wissen. Nicht jeder ehrenamtlich Tätige kann die Ehrenamtskarte erhalten. Dafür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
Zum Beispiel
- müssen sie mindestens 18 Jahre sein;
- üben sie eine freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung aus;
- leisten sie diese Arbeit für mindestens fünf Wochenstunden bzw. 250 Stunden im Jahr.
- sind sie schon seit mindestens drei Jahren aktiv dabei und möchten die ehrenamtliche Tätigkeit fortsetzen;
- leisten sie das Ehrenamt nicht im privaten Rahmen, sondern für einen Verein oder eine wohltätige Organisation.
Wenn Sie für Ihren Verein oder Ihre Einrichtung Personen für die Ehrenamtskarte vorschlagen möchten, dann sollten Sie sich das Anmeldeformular besorgen. Das gibt es zum Beispiel im Rathaus Ihrer Gemeinde oder Stadt und natürlich auch in der Kreisverwaltung. Sie können es sich aber auch im Internet unter www.landkreis-stade.de herunterladen. Nach Absprache mit den Betreffenden, tragen Sie den oder die Namen der in Frage kommenden Personen ein und senden das Formular möglichst bis zum 31. August jeden Jahres an folgende Adresse:
Landkreis Stade
Ehrenamtskarte
Frau Poerschke
Am Sande 2
21682 Stade
In diesem Jahr, in dem die Ehrenamtskarte das erste Mal vergeben werden soll, können Sie Ihren Antrag bereits zum 31. Januar 2009 beim Landkreis einreichen.
Denken Sie bitte daran, konkret zu prüfen, ob die oben genannten Kriterien tatsächlich erfüllt sind, denn der Landkreis kann Ihre Angaben nicht kontrollieren.
Die Ausgabe der Ehrenamtskarte nehmen die Gemeinden und Städte im Landkreis direkt vor. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die vorgeschlagenen Ehrenamtlichen angeschrieben und eingeladen.
Was Sie noch wissen sollten?
Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses. Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Nach Ende der Gültigkeitsdauer muss / kann die Ehrenamtskarte neu beantragt werden, sie wird nicht automatisch verlängert. Es wird gebeten, die Ehrenamtskarte zurückzugeben, wenn das Ehrenamt nicht mehr ausgeübt wird.
Haben Sie noch Fragen?
Dann wenden Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeiterin des Landkreises Stade, Frau Poerschke, unter Tel. 0 41 41-1 22 46 oder unter ehrenamtskarte@landkreis-stade.de.
Eine erste interessante Vergünstigung für alle Ehrenamtskarteninhaberinnen und -inhaber bieten die Stadtwerke Buxtehude als Betreiber der Buxtehuder Bäder an. Die Inhaber/innen der Ehrenamtskarte müssen sich beim Servicepersonal melden, um die Vergünstigung in Anspruch nehmen zu können.